Unter geeigneter PSA versteht man Schutzausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, die ermittelten Gefährdungen wirksam begrenzt und den ergonomischen Anforderungen genügt – inklusive Passform und Komfort. Dazu zählen z. B. Gehörschutz, Schutzbrille oder Absturzsicherungen, die den jeweiligen Tätigkeiten angepasst sind.

Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dürfen nicht den Mitarbeitenden auferlegt werden und umfassen Anschaffung, Lagerung, Wartung und Ersatz.

Ja – Unternehmen müssen Beschäftigte vor der erstmaligen Nutzung und bei jeder neuen Art der PSA einweisen. Dazu gehören richtige Anlegung, Pflege, Nutzungshinweise und Sichtprüfungen vor jedem Gebrauch.

PSA muss in der Regel personengebunden ausgegeben werden: Jeder Beschäftigte benötigt seine eigene, auf ihn angepasste Ausrüstung. Nur wenige PSA dürfen geteilt werden – jedoch nur nach sorgfältiger Reinigung und nach Herstellerangaben.

Je nach Gefährdungssystematik sind spezielle Regeln zu beachten – z. B. Tragezeitbegrenzung, Gebrauchsdauer, Reinigung, Prüfung und ggf. Rettersysteme bei Absturz-PSA (PSAgA). Nichteinhaltung kann den Versicherungsschutz gefährden.

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Arbeitsschutz Paluch ist Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und betriebliche Prävention für Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Baugewerbe, Logistik, Produktion und mittelständischen Unternehmen. Wir unterstützen Betriebe bei der Umsetzung moderner Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie gesetzlicher Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz. Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Beratung im Arbeitsschutz, Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten, Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Beratung zu Brandschutz, Unfallprävention und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Als erfahrener Ansprechpartner betreuen wir Unternehmen regional in Nordrhein-Westfalen, dem Ruhrgebiet, dem Münsterland sowie in Niedersachsen. Dazu zählen unter anderem Münster, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen, Bottrop, Herne sowie zahlreiche Städte im Münsterland und im Ruhrgebiet. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern, gesetzliche Vorgaben im Arbeitsschutz einzuhalten und sichere Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende zu schaffen. Arbeitsschutz Paluch – Ihr Partner für Arbeitsschutz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsberatung für Unternehmen in NRW, Ruhrgebiet und Münsterland.

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