Die gesetzliche Verantwortung liegt gemäß § 3 ArbSchG beim Arbeitgeber, der Maßnahmen treffen, deren Wirksamkeit prüfen und sich an veränderte Umstände anpassen muss. Leitungskräfte können Verantwortlichkeiten übernehmen – die rechtliche Haftung bleibt aber beim Unternehmer.

Denn Arbeitsschutz schützt Beschäftigte vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden, erhöht die Produktivität und verhindert kostspielige Ausfallzeiten. Gleichzeitig mindert er rechtliche Risiken und stärkt das Arbeitgeberimage.

„Arbeitsschutz“ umfasst alle Maßnahmen zur Prävention gesundheitlicher Belastungen und Rechtskonformität (§ ArbSchG), während „Arbeitssicherheit“ speziell technische und organisatorische Maßnahmen zur Unfallverhütung meint.

Ja - Jeder Arbeitgeber ist ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb fachkundig zu organisieren. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Kleinere Betriebe können alternativ das sogenannte Unternehmermodell nutzen. Dabei übernimmt der Unternehmer nach Teilnahme an speziellen Schulungen selbst den Arbeitsschutz und zieht bei Bedarf externe Fachkräfte hinzu.

Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich (§ 5 ArbSchG) vorgeschrieben und dient der systematischen Erkennung, Bewertung und Minimierung von Risiken. Sie ist Grundlage für Schutzmaßnahmen, Unterweisungen und Dokumentation sowie Behördenkontrollen.

SIE SIND NUR EINEN KLICK
VON EINEM UMFASSENDEN
ARBEITSSCHUTZ ENTFERNT.

Arbeitsschutz Paluch GmbH

Hauptsitz
Kaiserstraße 18
42781 Haan

Zweigstelle
Breitenweg 8
45721 Haltern am See

info@arbeitsschutz-paluch.de

Tel.: +49 (0) 2129 5 66 44 77
Mobil: +49 (0) 176 624 799 86

SOCIAL MEDIA

Sicherheit beginnt mit Information –
folgen Sie uns

DAS SIND WIR

Arbeitsschutz Paluch ist Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und betriebliche Prävention für Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Baugewerbe, Logistik, Produktion und mittelständischen Unternehmen. Wir unterstützen Betriebe bei der Umsetzung moderner Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie gesetzlicher Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz. Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Beratung im Arbeitsschutz, Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten, Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Beratung zu Brandschutz, Unfallprävention und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Als erfahrener Ansprechpartner betreuen wir Unternehmen regional in Nordrhein-Westfalen, dem Ruhrgebiet, dem Münsterland sowie in Niedersachsen. Dazu zählen unter anderem Münster, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen, Bottrop, Herne sowie zahlreiche Städte im Münsterland und im Ruhrgebiet. Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern, gesetzliche Vorgaben im Arbeitsschutz einzuhalten und sichere Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende zu schaffen. Arbeitsschutz Paluch – Ihr Partner für Arbeitsschutz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsberatung für Unternehmen in NRW, Ruhrgebiet und Münsterland.

Arbeitsschutz
Paluch
Copyright 2026 © – Design, Code & SEO by 2P&M Werbeagentur.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Einige Cookies sind für die grundlegende Funktionalität erforderlich, während andere dazu beitragen, die Nutzung zu analysieren und unsere Dienste zu optimieren. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shortcuts
Shift + Alt + M
Shift + Alt + I
Shift + Alt + E
Shift + Alt + D
Shift + Alt + O
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.